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Allgemeine Geschäftsbedingungen von clever hotels

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von clever hotels.com für die Vermittlung

 

Die Internetpräsenz www.clever-hotels.com wird von der Navelar GmbH (im Folgenden „Navelar“) betrieben. Für die Vermittlung von Unterkünften und Hotelzimmern durch Navelar gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Navelar als Vermittler.

 

1. Anwendungsbereich der AGB

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Unterkünften, Zimmern, Hotels oder Pensionen durch Navelar. Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Hotel) ist Navelar ausschließlich als Vermittler tätig. Es wird insoweit zwischen Navelar und dem Kunden ein Geschäftsbesorgungsvertrag vereinbart, dessen Vertragsinhalt lediglich in der ordnungsgemäßen Vermittlung des Zimmers oder des Hotels besteht. Die Durchführung des Hotelaufenthalts selbst gehört nicht zu den Vertragspflichten von Navelar. Pauschalreisen werden über diese Seite nicht vermittelt.

    1.2 Im Falle einer Buchung kommt der den Aufenthalt betreffende Vertrag (Gastaufnahme-, Beherbergungsvertrag) ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Ansprüche des Gastes aus dem Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag bestehen ausschließlich gegenüber dem Gastgeber oder dem Hotel.

 

2. Abschluss des Vermittlungsvertrages

    2.1 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde Navelar den Abschluss eines Vermittlungsvertrages sowie dem Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrages auf der Grundlage der Informationen und Beschreibungen des Hotels und auf Basis dieser AGB verbindlich an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) abgegeben werden. Navelar empfiehlt die Anmeldung über die Internetseite clever-hotels.com unter Ausfüllen der dortigen Informationsfelder. Bei der Internet-Anmeldung gibt der Kunde mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsauftrages sein verbindliches Vertragsangebot gegenüber Navelar ab.

    2.2 Der Vermittlungs- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag kommt mit der Annahme durch Navelar zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Der Beherbergungsvertrag mit dem Hotel kommt durch Annahme der Anmeldung durch das Hotel zustande. Der Kunde wird mit der Buchungsbestätigung über den Abschluss des Vermittlungsvertrages und den Vertrag mit dem Leistungsträger informiert. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von Navelar vor, das der Kunde innerhalb von einer Woche annehmen kann. Dies kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung) geschehen.

 

3. Bezahlung/Aufenthaltsunterlagen

    3.1 Die Zahlung an Navelar kann per Bankeinzug oder Kreditkartenzahlung erfolgen Für die Kreditkartenzahlung werden VISA, MasterCard und American Express akzeptiert. Navelar ist berechtigt, Zahlungen für die Leistungsträger anzunehmen. Die Bezahlung des Zimmerpreises beim Leistungsträger direkt ist ausgeschlossen.

    3.2 Die Zahlung ist bei Abschluss der Buchung fällig.

    3.3 Die Zahlung durch Abbuchungsauftragsverfahren für Lastschriften ist nur mit einer deutschen Bankverbindung des Anmelders möglich und zudem müssen Kontoinhaber und Anmelder identisch sein. Wählt der Kunde die Zahlung durch Abbuchungsauftragsverfahren für Lastschriften, so ist erforderlich, dass er seine Bankverbindung und seine Adresse gegenüber Navelar nennt und seine Einwilligung zum Einzugsverfahren gibt.       

    3.4 Wird der fällige Zimmerpreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist Navelar berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 4.3 orientieren.

    3.5 Navelar wird die Hoteldokumente, Mietvoucher, beziehungsweise sonstige Dokumente grundsätzlich in den Geschäftsräumen von Navelar zur Verfügung stellen oder auf Wunsch des Kunden an diesen versenden. Der Kunde hat Navelar zu informieren, wenn er die erforderlichen Unterlagen, z. B. Hotelvoucher, nicht in der von Navelar angekündigten Zeit erhalten hat oder wenn die Unterlagen falsche Angaben bezüglich der Daten des Kunden (Name, Anschrift) enthalten.

 

4. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung

    4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Aufenthaltsbeginn von dem Beherbergungsvertrag und dem Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Navelar. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

    4.2 Der Rücktritt von dem vermittelten Beherbergungsvertrag richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners / Leistungsträgers des Kunden, wenn diese dem Kunden vorlagen und Vertragsinhalt mit dem Kunden wurden. Navelar ist dabei berechtigt, an den Kunden die vom Vertragspartner des Kunden, d.h. dem Leistungsträger oder Hotel, berechneten Rücktrittsentschädigungen weiterzuleiten und in Rechnung zu stellen zuzüglich eines eigenen Aufwendungsersatzes bis zu 25,00 Euro. Dem Kunden bleibt dabei stets unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden dem Vertragspartner oder Navelar überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als einer berechneten Pauschalen entstanden ist.

    4.3 Sofern keine Rücktrittsbedingungen des Vertragspartners des Kunden Vertragsinhalt wurden, kann Navelar im Namen und in Vertretung des Hotels eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen für die Aufwendungen des Hotels nach dieser Ziffer verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Hotelzimmerpreis unter Abzug des Wertes der vom Hotel gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was es durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben kann. Das Hotel / Navelar in Vertretung des Hotels kann eine Rücktrittsentschädigung konkret oder pauschaliert unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Aufenthaltsbeginn in Prozent des Zimmer- oder Appartmentpreises wie folgt berechnen:

 

             Bei Beherbergungsverträgen / Mietverträgen / Appartements:

             Bis zum 42. Tag vor Aufenthaltsbeginn                20%

             ab dem 41. bis 28. Tag vor Aufenthaltsbeginn     40%

             ab dem 27. Tag vor Aufenthaltsbeginn

             und ab Nichtantritt                                                80%

 

          Dem Kunden bleibt stets unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe als der Pauschalen

          entstanden ist.

    4.4 Die Umbuchung eines gebuchten und bestätigten Aufenthaltes ist nur nach vorherigem Rücktritt vom vermittelten Vertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.

 

5. Haftung von Navelar, Haftungsbeschränkung

    5.1 Navelar übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vermittelten Leistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Hotel- oder Mietleistungen ab. Hierfür haftet der Vertragspartner des Kunden. Dies gilt nicht, sofern nach den Umständen der Anschein begründet wird, dass Navelar solche Leistungen in eigener Verantwortung im Sinne des § 651a Abs. 2 BGB übernimmt. Ebenso wenig übernimmt Navelar die Gewähr für die Verfügbarkeit von Hotelleistungen.

    5.2 Navelar haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung des Kunden. Die Angaben über vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Leistungserbringer gegenüber Navelar und stellen somit keine eigene Zusicherung von Navelar gegenüber dem Kunden dar. Navelar gibt dem Kunden gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen der vermittelten Unternehmen ab.

    5.3 Die vertragliche Haftung von Navelar als Vermittler ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Navelar für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, pro Kunden und Aufenthalt auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt. Für alle gegen Navelar gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Navelar für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Aufenthaltpreises pro Aufenthalt und Kunde. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen stets der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 

6. Hinweise auf Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

    6.1 Navelar übernimmt keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Soweit Navelar diese Informationen - auch auf der Website - weitergibt, gibt Navelar keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von Navelar ist insoweit ausgeschlossen.

    6.2 Jeder Kunde ist für die Einhaltung aller für seinen Aufenthalt wichtigen Vorschriften (Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen, Devisenvorschriften, Zollbestimmungen) selbst verantwortlich.

    6.3 Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ausländische Kunden werden gebeten, sich an die für sie zuständige Botschaft oder das für sie zuständige Konsulat zu wenden.

 

7. Verjährung, Sonstiges

    7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber Navelar, außer Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Navelar begründen und von Navelar als Person des Schuldners / Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

    7.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Beherbergungsvertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages.

    7.3 Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Navelar an ihrem Geschäftssitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Navelar vereinbart.