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Allgemeine Geschäftsbedingungen von clever hotels
Allgemeine Geschäftsbedingungen von clever hotels.com für die Vermittlung
Die Internetpräsenz
www.clever-hotels.com wird von der Navelar GmbH (im Folgenden „Navelar“)
betrieben. Für die Vermittlung von Unterkünften und Hotelzimmern durch Navelar
gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen
dem Kunden und Navelar als Vermittler.
1. Anwendungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Unterkünften, Zimmern,
Hotels oder Pensionen durch Navelar. Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Leistungsträger (insbesondere Hotel) ist Navelar ausschließlich als Vermittler
tätig. Es wird insoweit zwischen Navelar und dem Kunden ein
Geschäftsbesorgungsvertrag vereinbart, dessen Vertragsinhalt lediglich in der
ordnungsgemäßen Vermittlung des Zimmers oder des Hotels besteht. Die
Durchführung des Hotelaufenthalts selbst gehört nicht zu den Vertragspflichten
von Navelar. Pauschalreisen werden über diese Seite nicht vermittelt.
1.2 Im Falle einer Buchung
kommt der den Aufenthalt betreffende Vertrag (Gastaufnahme-,
Beherbergungsvertrag) ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Leistungsträger zustande. Auf die entsprechenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Ansprüche des
Gastes aus dem Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag bestehen ausschließlich
gegenüber dem Gastgeber oder dem Hotel.
2.
Abschluss des Vermittlungsvertrages
2.1 Mit seiner Anmeldung
bietet der Kunde Navelar den Abschluss eines Vermittlungsvertrages sowie dem
Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrages auf der Grundlage der
Informationen und Beschreibungen des Hotels und auf Basis dieser AGB verbindlich
an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische
Medien (Internet) abgegeben werden. Navelar empfiehlt die Anmeldung über die
Internetseite clever-hotels.com unter Ausfüllen der dortigen Informationsfelder.
Bei der Internet-Anmeldung gibt der Kunde mit der Eingabe seiner Daten und dem
Absenden des Online-Buchungsauftrages sein verbindliches Vertragsangebot
gegenüber Navelar ab.
2.2 Der Vermittlungs- bzw.
Geschäftsbesorgungsvertrag kommt mit der Annahme durch Navelar zustande, die
keiner bestimmten Form bedarf. Der Beherbergungsvertrag mit dem Hotel kommt
durch Annahme der Anmeldung durch das Hotel zustande. Der Kunde wird mit der
Buchungsbestätigung über den Abschluss des Vermittlungsvertrages und den Vertrag
mit dem Leistungsträger informiert. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung
vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von Navelar
vor, das der Kunde innerhalb von einer Woche annehmen kann. Dies kann durch
ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung) geschehen.
3.
Bezahlung/Aufenthaltsunterlagen
3.1 Die Zahlung an Navelar kann per Bankeinzug oder Kreditkartenzahlung erfolgen Für die Kreditkartenzahlung werden VISA, MasterCard und American Express akzeptiert. Navelar ist berechtigt, Zahlungen für die Leistungsträger anzunehmen. Die Bezahlung des Zimmerpreises beim Leistungsträger direkt ist ausgeschlossen.
3.2 Die Zahlung ist bei Abschluss der Buchung fällig.
3.3 Die Zahlung durch
Abbuchungsauftragsverfahren für Lastschriften ist nur mit einer deutschen
Bankverbindung des Anmelders möglich und zudem müssen Kontoinhaber und Anmelder
identisch sein. Wählt der Kunde die Zahlung durch Abbuchungsauftragsverfahren
für Lastschriften, so ist erforderlich, dass er seine Bankverbindung und seine
Adresse gegenüber Navelar nennt und seine Einwilligung zum Einzugsverfahren
gibt.
3.4 Wird der fällige
Zimmerpreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht
bezahlt, ist Navelar berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den
Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 4.3
orientieren.
3.5 Navelar wird die
Hoteldokumente, Mietvoucher, beziehungsweise sonstige Dokumente grundsätzlich in
den Geschäftsräumen von Navelar zur Verfügung stellen oder auf Wunsch des Kunden
an diesen versenden. Der Kunde hat Navelar zu informieren, wenn er die
erforderlichen Unterlagen, z. B. Hotelvoucher, nicht in der von Navelar
angekündigten Zeit erhalten hat oder wenn die Unterlagen falsche Angaben
bezüglich der Daten des Kunden (Name, Anschrift) enthalten.
4.
Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
4.1 Der Kunde kann jederzeit
vor Aufenthaltsbeginn von dem Beherbergungsvertrag und dem Vermittlungsvertrag
zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
Navelar. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Der Rücktritt von dem
vermittelten Beherbergungsvertrag richtet sich nach den Bedingungen des
jeweiligen Vertragspartners / Leistungsträgers des Kunden, wenn diese dem Kunden
vorlagen und Vertragsinhalt mit dem Kunden wurden. Navelar ist dabei berechtigt,
an den Kunden die vom Vertragspartner des Kunden, d.h. dem Leistungsträger oder
Hotel, berechneten Rücktrittsentschädigungen weiterzuleiten und in Rechnung zu
stellen zuzüglich eines eigenen Aufwendungsersatzes bis zu 25,00 Euro. Dem
Kunden bleibt dabei stets unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden dem
Vertragspartner oder Navelar überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer
Höhe als einer berechneten Pauschalen entstanden ist.
4.3 Sofern keine
Rücktrittsbedingungen des Vertragspartners des Kunden Vertragsinhalt wurden,
kann Navelar im Namen und in Vertretung des Hotels eine angemessene
Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen für die Aufwendungen des Hotels
nach dieser Ziffer verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem
Hotelzimmerpreis unter Abzug des Wertes der vom Hotel gewöhnlich ersparten
Aufwendungen sowie dessen, was es durch gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Leistungen erwerben kann. Das Hotel / Navelar in Vertretung des
Hotels kann eine Rücktrittsentschädigung konkret oder pauschaliert unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Aufenthaltsbeginn in Prozent des Zimmer-
oder Appartmentpreises wie folgt berechnen:
Bei Beherbergungsverträgen / Mietverträgen / Appartements:
Bis zum 42. Tag vor Aufenthaltsbeginn 20%
ab dem 41. bis 28. Tag vor Aufenthaltsbeginn 40%
ab dem 27. Tag vor Aufenthaltsbeginn
und ab Nichtantritt
80%
Dem Kunden
bleibt stets unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar
nicht oder in wesentlich niedriger Höhe als der Pauschalen
entstanden ist.
4.4 Die Umbuchung eines
gebuchten und bestätigten Aufenthaltes ist nur nach vorherigem Rücktritt vom
vermittelten Vertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger
Neuanmeldung durch den Kunden möglich.
5. Haftung von Navelar,
Haftungsbeschränkung
5.1 Navelar übernimmt keine
Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vermittelten
Leistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der
dargestellten Hotel- oder Mietleistungen ab. Hierfür haftet der Vertragspartner
des Kunden. Dies gilt nicht, sofern nach den Umständen der Anschein begründet
wird, dass Navelar solche Leistungen in eigener Verantwortung im Sinne des §
651a Abs. 2 BGB übernimmt. Ebenso wenig übernimmt Navelar die Gewähr für die
Verfügbarkeit von Hotelleistungen.
5.2 Navelar haftet lediglich
für die ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung des Kunden. Die Angaben über
vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der
einzelnen Leistungserbringer gegenüber Navelar und stellen somit keine eigene
Zusicherung von Navelar gegenüber dem Kunden dar. Navelar gibt dem Kunden
gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen der vermittelten Unternehmen
ab.
5.3 Die vertragliche Haftung
von Navelar als Vermittler ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein
Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Navelar
für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
verantwortlich ist, pro Kunden und Aufenthalt auf den dreifachen Preis der
vermittelten Leistung beschränkt. Für alle gegen Navelar gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Navelar für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Aufenthaltpreises pro Aufenthalt und Kunde. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit unterliegen stets der gesetzlichen Verjährungsfrist.
6. Hinweise auf Pass-, Visa-,
Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
6.1 Navelar übernimmt
keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und
gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Soweit Navelar diese Informationen - auch
auf der Website - weitergibt, gibt Navelar keine Zusicherung oder Garantie
hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser
Informationen ab. Die Haftung von Navelar ist insoweit ausgeschlossen.
6.2 Jeder Kunde ist für die
Einhaltung aller für seinen Aufenthalt wichtigen Vorschriften
(Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen, Devisenvorschriften,
Zollbestimmungen) selbst verantwortlich.
6.3 Der Kunde muss selbst
darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende
Gültigkeit besitzt. Ausländische Kunden werden gebeten, sich an die für sie
zuständige Botschaft oder das für sie zuständige Konsulat zu wenden.
7. Verjährung, Sonstiges
7.1 Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber Navelar, außer
Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, verjähren innerhalb eines Jahres.
Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Navelar begründen
und von Navelar als Person des Schuldners / Anspruchsgegner Kenntnis erlangt
oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
7.2 Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten
Beherbergungsvertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages.
7.3 Auf den
Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde
kann Navelar an ihrem Geschäftssitz verklagen.
Soweit der Kunde Kaufmann oder
juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person
ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Navelar vereinbart.
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